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Mehr Netto vom Brutto

Das neue Bürgeld

Ferienjobs

Das Geld, was du als Schüler in den Schulferien verdienst, gehört dir - auch wenn du oder deine Eltern Bürgergeld beziehen! Denn Erwerbseinkommen aus Ferienjobs ist ab sofort anrechnungsfrei, solange du noch nicht 25 Jahre alt bist.

Jobs außerhalb der Ferienzeiten

Wenn du als Schüler oder Studentin dir auch außerhalb der Ferien etwas dazu verdienst, dann kann du das Einkommen bis zu einer Höhe von 520 Euro pro Monat ohne Abzüge behalten. Von jedem Euro, den du mehr verdienst, bleiben dir zukünftig 30 Prozent statt wie bisher nur 20 Prozent. Das restliche Einkommen wird auf dein Bürgergeld angerechnet. 

Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst

Wenn du noch nicht 25 Jahre alt bist und eine Ausbildung machst, dann bleibt deine Ausbildungsvergütung bis zu einer Höhe von 520 Euro monatlich anrechnungsfrei. Das gleiche gilt, wenn du studierst oder einen Freiwilligendienst (BuFDi, FSJ, FÖJ etc.) machst und dabei ein Einkommen erzielst.